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Erklärung zur Barrierefreiheit

Mährische Philharmonie Olmütz, Beitragsorganisation, verpflichtet sich, ihre Website https://www.mfo.cz gemäß Gesetz Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der geltenden Fassung, barierrefrei zugänglich zu machen. Mährische Philharmonie Omlütz, Beitragsorganisation, verwaltet keine mobilen Anwendungen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.mfo.cz

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit dem Gesetz Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der geltenden Fassung, vollständig vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 9. 4. 2019 nach der Methode der Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit entspricht dem Muster, das durch den Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommission gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback, Vorschläge oder Informationen über Probleme bei dem Seitenaufruf, sowie Fragen, Vorschläge oder Kommentare zum Inhalt der Website oder zum begründeten Verdacht, dass die Website nicht den Anforderungen des Gesetzes Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg., über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der geltenden Fassung, entspricht, einschließlich der Möglichkeit, eine Beschwerde bei den zuständigen staatlichen Behörden einzureichen, können Sie an die Adresse info@mfo.cz schreiben.

Durchsetzungsverfahren

Kontrolle der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Gesetz Nr. 99/2019 Slg., über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und über die Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg., über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und über die Änderung einiger anderer Gesetze, in der geltenden Fassung, sowie die Überwachung, ob von verpflichteten Subjekten verwaltete Websites und mobile Anwendungen die Anforderungen des oben genannten Gesetzes erfüllen, erfolgt durch das Innenministerium.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Innenministerium
Abteilung eGovernment
náměstí Hrdinů 1634/3
140 21 Praha 4
E-mail: pristupnost@mvcr.cz

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